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SUP Verbote & Einschränkungen: Komplette Liste für März 2021

Aktualisiert: 11. Sept. 2021


Den folgenden Bericht über SUP Verbote und Einschränkungen habe ich auf der Internetseite www.stand-up-paddling.org gefunden.

Ich fand die Seite sehr interessant und wichtig für uns SUP-Paddler, deshalb habe ich den Text auf meine Website übernommen. Vielen Dank an www.stand-up-paddling.org !!!!

Ich kann die ganzen Angaben nicht nachprüfen ob das so alles auch stimmt. deshalb alle Angaben "ohne gewähr".

Trotzdem finde ich, das sind alles gute Richtlinien für unser Verhalten auf und an den Seen.

Schließlich wollen wir alle die Natur bewahren und schützen, nämlich das was wir lieben.


Bald geht sie SUP Saison wieder los. Lest bitte den Text durch, findet eure SUP Location und beachtet bitte alle Verbote und Einschränkungen.




Das Stand-Up-Paddling erfreut sich immer weiter steigender Beliebtheit und ist auf dem besten Wege zum Breitensport. Auf so gut wie jedem Gewässer sieht man mittlerweile SUP Boards.

Dementsprechend gibt es immer mehr Regelungen und Verbote, die die Nutzung eines SUP Boards auf bestimmten Gewässern reglementierten, einschränken oder sogar verbieten.

Grundsätzlich musst du wissen, dass der Deutsche Kanuverband (DKV) das Stand-Up-Paddling zu den „Kanu-Disziplinen“ zählt, daraus folgt, dass alle Verbote und Einschränkungen für Kanu- und Kajak-Fahrer auch für dich als Stand-Up-Paddler gelten, auch dann, wenn SUP Boards nicht explizit erwähnt werden. Wenn du also irgendwo ein Verbotsschild für Kanus oder Kajaks siehst, gilt das Schild auch für dich, allerdings ist die rechtliche Zuordnung von SUP Boards noch nicht endgültig juristisch geklärt!

Mit diesem Blog-Beitrag möchte ich dir eine aktuelle Liste der momentan bekannten Verbote und Einschränkungen im gesamten Bundesgebiet an die Hand geben. Die Liste ist nach Bundesländern und in alphabetischer Reihenfolge sortiert. Leider ändern sich die Verbote und Einschränkungen ständig, so dass es vorkommen kann, dass sich in der Zwischenzeit bereits wieder Änderungen ergeben haben.


Warum ist an manchen Orten das Stand Up Paddling verboten?

Die Gründe für Verbote und Einschränkungen sind sehr vielfältig, deshalb erwähne ich bei jedem Gewässer die individuellen Verbotsgründe, sofern mir diese bekannt sind. Grundsätzlich sind die häufigsten Beweggründe für Verbote und Einschränkungen folgende:

  • Naturschutz: Manche Gewässer gehören ganz oder teilweise zu Naturschutzgebieten. Um die negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna möglichst gering zu halten, gibt es hier spezielle Befahrungsregeln und gegebenenfalls auch Verbote. Der Naturschutz ist mit Abstand der häufigste Grund für Einschränkungen.

  • Sicherheitsaspekte: Vor allem auf sogenannten „Schifffahrtsstraßen“, welche in erster Linie dem Güter- und Personenverkehr dienen, bestehen Einschränkungen und Verbote, um niemanden zu gefährden und um Unfälle zu vermeiden. Auch im Bereich von Baustellen oder gefährlichen Gewässerpassagen (z.B. Wasserfälle oder Kraftwerke etc.) können Verbote bestehen. Ein weiterer Grund für (vorübergehende) Einschränkungen können auch militärische Übungen etc. sein.

  • Privatbesitz: Privatbesitzer von Gewässern haben rechtlich die Möglichkeit, die Nutzung der Ufer- und Wasserfläche zu beschränken oder sogar zu verbieten.

  • Corona-Beschränkungen: Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der Eindämmung des Corona-Virus sind einige Gewässer (vorübergehend) für die Öffentlichkeit gesperrt.

Wie können SUP-Verbote und Einschränkungen aussehen?

Es gibt verschiedene Ausprägungen von Verboten bzw. sogenannten Befahrungsregeln. Zu den wichtigsten Formen gehören:

  • Dauerhafte bzw. ganzjährige Verbote: Aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Naturschutz) kann die Nutzung von sehr sensiblen Gewässern ganzjährig bzw. dauerhaft untersagt sein.

  • Vorübergehende Verbote: Diese Jahres- oder tageszeitliche Einschränkungen dienen z.B. dem Schutz von Brut- und Nistbereichen oder haben ihre Ursache in Schwankungen des Gewässerpegels (Mindestpegel-Regelungen). Auch die coronabedingten Einschränkungen gehören zu der Kategorie der vorübergehenden Verbote.

  • Freiwilliger Befahrungsverzicht: Dies ist eine Empfehlung zum Schutz fragiler Ökosysteme.

  • Kontingente: Um zu verhindern, dass es an sehr beliebten Gewässern zu einer übermäßigen Befahrung kommt, gibt es sogenannte Tages-, Wochen- oder Monatskontingente. Hier musst du dich für die Gewässernutzung bei den zuständigen Stellen registrieren und bekommst dann einen gewissen Zeitraum zur Nutzung zugeteilt.

Wer legt SUP-Verbote und Einschränkungen fest?

Die Entscheidung über die Regeln der Nutzung eines Gewässers treffen unterschiedliche Stellen. Dazu gehören:

  • Bund: Schifffahrtsstraßen und die dazugehörige Reglementierung liegt im Verantwortungsbereich des Bundes.

  • (Bundes-) Länder: Die Bundesländer stellen die sogenannte obere Naturschutz-Behörde dar und können dementsprechend Verbote und Einschränkungen aussprechen.

  • Landkreise: Die Landkreise regeln als sogenannte untere Naturschutz-Behörde ebenfalls die Nutzungsmöglichkeiten eines Gewässers.

  • Kommunen (Gemeinden): Auch auf kommunaler Ebene kann über Verbote und Einschränkungen entschieden werden. Diese betreffen aber zumeist kleinere Gewässer.

  • Privatbesitzer: Jeder Privatbesitzer kann die Nutzung seines Gewässers reglementieren, einschränken oder sogar verbieten. Grundsätzlich gilt aber für Privatgewässer die nicht umzäunt oder durch Schilder klar und deutlich gekennzeichnet sind, ein sogenanntes allgemeines Nutzungsrecht (Gemeingebrauch).


SUP-Verbote und Einschränkungen in Deutschland:


SUP Verbote in Baden-Württemberg


Blinde Elz bzw. Taubergießen:

Dauerhaftes Verbot (seit Oktober 2019).

Die Blinde Elz liegt im Naturschutzgebiet Taubergießen in der Nähe der Gemeinde Rust (bekannt durch den Europa-Park). Die Rechtslage an diesem Gewässer ist mehr als unklar und wird wohl in Zukunft auch Gerichte beschäftigen.

Das Regierungspräsidium Freiburg stuft hier SUP Boards als Surfbretter ein und verbietet die Befahrung aus Naturschutzgründen.

Bodensee:

Verschiedenste Verbote, Einschränkungen und Vorschriften.

Da der Großteil der Fläche des Bodensees in Baden-Württemberg liegt, habe ich ihn diesem Bundesland zugeordnet, obwohl auch ein Teil des deutschen Sees zu Bayern zählt. Außerdem grenzen Österreich und die Schweiz an den Bodensee.

Der Bodensee ist in vielerlei Hinsicht ein besonderer See, er teilt sich in zwei Teile (Ober- und Untersee) mit unterschiedlicher Charakteristik, wird vom Rhein durchflossen und dient als Trinkwasserspeicher für den Ballungsraum Stuttgart.

Auch im Hinblick auf die Vielzahl an Vorschriften und Verboten gilt es einiges zu beachten. Wenn du dich für eine SUP Tour auf dem Bodensee entscheidest, solltest du dich im Vorfeld immer mit den örtlich geltenden Regeln und Verboten vertraut machen, um dir saftige Bußgelder zu ersparen.

Wichtige SUP Regeln am Bodensee:

  • Kennzeichnungspflicht: Wenn du mit deinem eigenen SUP Board auf dem Bodensee unterwegs bist, dann muss dein Board zwingend mit deinen Daten (Name und Adresse) gekennzeichnet sein. Freiwillig aber empfehlenswert ist die zusätzliche Angabe einer Mobilfunknummer. Mehr über die Kennzeichnung von SUP Boards erfahren.

  • Ausweichpflicht: Als nicht-motorisiertes Wasserfahrzeug bist du mit deinem SUP Board verpflichtet anderen Wasserfahrzeugen auszuweichen. Brachte hier besonders die Verkehrsschiffe (Fähren, Linieneschiffe etc.)

  • Schwimmwestenpflicht: Sobald du mehr als 300 m vom Ufer entfernt paddelst, musst du eine zertifizierte Schwimm- oder Rettungsweste mit mindesten 50 N Auftrieb tragen.

Verbote am Bodensee:

  • Befahrungsverbot von Naturschutzgebieten: Es ist am Bodensee ausdrücklich verboten alle ausgewiesene Naturschutzgebiete mit dem SUP Board zu befahren. Diese erkennst du grundsätzlich (von der Wasserseite aus) an den Schildern bzw. Bojen mit rot-weiß-roten Querstreifen. Besonderem Schutz unterliegen alle Zuflüsse und deren Mündungsbereiche, diese sind für SUP Boards und andere Wasserfahrzeuge gesperrt. Insgesamt münden über 200 Flüsse, Bäche und Gräben in den Bodensee, allen voran der Rhein, welcher durch den Bodensee fließt. Zusätzlich gibt es unzählige weitere Naturschutzgebieten und Verbotszonen. Dementsprechend ist es mir leider nicht möglich jedes einzelne Gebiet hier aufzuzählen, da dies den Rahmen deutlich sprengen würde.

  • Nachtfahrverbot: Bei Nacht (1 Stunde nach Sonnenuntergang) ist es verboten mit dem SUP Board auf dem Bodensee unterwegs zu sein. Für Wasserfahrzeuge gilt dann nämlich ein Beleuchtungsgebot, dem du mit dem Board nicht nachkommen kannst.

  • Befahrungsverbot des Bereichs der Bodensee-Wasserversorgung: Bei Sipplingen befindet sich die Pumpstation der Bodensee-Wasserversorgung. Hier wird Trinkwasser aus dem Bodensee entnommen und über eine Pipeline bis in die Metropolregion Stuttgart gepumpt. Dementsprechend ist in diesem Bereich die Wasserfläche für jegliche Nutzung gesperrt.

Wenn du also am Bodensee Urlaub machst und mit dem SUP-Board startest muss du dich am besten vor Ort über die zu beachtenden Besonderheiten informieren. Eine gute Zugangsmöglichkeiten zum See bieten dir die unzähligen Campingplätze, dort hängen im Infobereich auch grundsätzlich die wichtigsten Regeln und Informationen für Stand-Up-Paddler aus.

Breitenauer See:

Vorübergehendes Verbot (27.07.20 bis voraussichtlich Oktober 2020). Dieser See, östlich von Heilbronn, wurde coronabedingt bis voraussichtlich Oktober 2020 gesperrt.

Illinger Baggersee und Illinger Altrhein:

Dauerhaftes Verbot.

Dieser Baggersee und der dazugehörige Altrhein-Abschnitt an der französischen Grenze, nördlich von Rastatt, ist ganzjährig für SUP Boards gesperrt. Der nahegelegene Goldkanal ist allerdings weiterhin befahrbar.

Max-Eyth-See:

Vorübergehendes Verbot (Winter).

Dieser See bei Stuttgart ist jedes Jahr vom 1.11 bis zum 28.2 des Folgejahres gesperrt. Gründe werden keine genannt.


SUP-Verbote in Bayern


Ach (bis Mündung Staffelsee):

Vorübergehendes Verbot vom 1.3 – 15.10.

Die Ach ist im Bereich von der Uffinger Brücke bis zur Mündung in den Staffelsee im genannten Zeitraum gesperrt.

Alpsee:

Dauerhaftes Verbot.

Der idyllische Alpsee bei Füssen im Allgäu, in der unmittelbaren Nähe zu den sogenannten Königsschlössern, ist in privater Hand und der Besitzer verbietet das Stand-Up-Paddling auf seinem See.

Ammer:

Hier gelten zahlreiche Befahrungsregeln:

  1. Von km 116,8 bis km 118,5 (Brücke Fischen bis Mündung Ammersee) gilt ein dauerhaftes Befahrungsverbot.

  2. Von km 143 bis km 169,1 (Kammerl bis Böbiger Brücke) besteht vom 16.10. bis 30.04. ein vorübergehendes Befahrungsverbot. Im übrigen Zeitraum ist das Befahren von 9 bis 17:30 Uhr erlaubt, wenn der Pegel bei Peißenberg mind. 68 cm beträgt. Allgemeines Betretungsverbot für das Ufer und die Kiesinseln.

  3. An den Schleierfällen am linken Ufer bei km 167 besteht ebenfalls ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot

Ammersee:

(noch) freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.

Der Ammersee gehört mit dem Starnberger- und dem Chiemsee zu einem der europaweit wichtigsten Rückzugsplätze für zahlreiche Vogelarten. Auf diesen Seen sammeln sich im Winter bis zu 20.000 Wasservögel zur Winterruhe. Deshalb besteht eine freiwillige Vereinbarung der Wassersportler diese Winterruhe im genannten Zeitraum und auf dem gesamten Ammersee zu respektieren.

Bitte halte auch du dich an diese freiwillige Vereinbarung, damit nicht noch mehr verbindliche Verbote eingeführt werden müssen!

Amper:

Vorübergehendes Verbot vom 1.3. bis 15.7.

Dieser Fluss beim Ammersee ist ein wichtiges Brutgebiet und deshalb zeitweise für die SUP-Nutzung in folgenden Bereichen gesperrt: von Stegen bis Grafrath sowie von Schöngeising bis Fürstenfeldbruck.

Autobahnsee Augsburg:

Vorübergehendes Verbot vom 1.5 bis 30.9.

Der Autobahnsee Augsburg ist ein kleiner recht idyllischer See und leider im genannten Zeitraum für SUP Boards gesperrt. SUP Boards werden hier den Surfbrettern zugeordnet. Gründe für das Verbot sind unbekannt.

Bannwaldsee:

Dauerhaftes Verbot.

Auch an diesem See bei Füssen gilt, aus Naturschutzgründen, ein ganzjähriges Befahrungsverbot.

Bernmoosbach:

Dauerhaftes Verbot.

Für diesen kleinen Zufluss des Forggensees in der Nähe von Füssen im Allgäu, gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot. Grund ist auch hier der Naturschutz.

Chiemsee:

(noch) freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.

Der Chiemsee gehört mit dem Starnberger- und dem Ammersee zu einem der europaweit wichtigsten Rückzugsplätze für zahlreiche Vogelarten. Auf diesen Seen sammeln sich im Winter bis zu 20.000 Wasservögel zur Winterruhe. Deshalb besteht eine freiwillige Vereinbarung der Wassersportler diese Winterruhe im genannten Zeitraum und auf dem gesamten Chiemsee zu respektieren.

Bitte halte auch du dich an diese freiwillige Vereinbarung, damit nicht noch mehr verbindliche Verbote eingeführt werden müssen!

Fohn-See:

Dauerhaftes Verbot.

Dieser See gehört zu den Osterseen südlich des Starnberger Sees und ist als Teil des Naturschutzgebiets ganzjährig gesperrt.

Großer Arber-See:

Dauerhaftes Verbot.

Der große Arber-See liegt östlich von Regensburg an der tschechischen Grenze und ist aus Naturschutzgründen dauerhaft gesperrt.

Großer Ostersee:

Dauerhaftes Verbot.

Der große Ostersee liegt südlich des Starnberger Sees und ist als Teil des gleichnamigen Naturschutzgebiets ganzjährig gesperrt.

Hartsee:

Dauerhaftes Verbot.

Dieser See bei Eggstädt im Chiemgau ist ganzjährig für SUP Boards gesperrt, nur die zu mietenden Ruderboote sind erlaubt. Gründe werden keine genannt.

Hintersee:

Dauerhaftes Verbot.

Dieser See bei Ramsau ist ganzjährig für sämtliche Wassersportgeräte gesperrt. Gründe werden keine genannt.

Honisch Beach:

Vorübergehendes Verbot.

Aufgrund der Corona-Beschränkungen ist der Honisch Beach bei Aschaffenburg vorübergehend komplett für die Öffentlichkeit gesperrt.

Ilsesee:

Vorübergehendes Verbot vom 1.10 bis 30.4.

Am Ilsesee, an der Stadtgrenze von Augsburg und Königsbrunn, gilt im genannten Zeitraum ein Befahrungsverbot. SUP Boards werden auch hier den Surfbrettern zugeordnet und die Nutzung untersagt.

Isar (München):

Dauerhaftes Verbot.

Im Stadtgebiet von München ab Flusskilometer 142 bis km 150 gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot ohne Nennung der genauen Gründe.

Königsee:

Dauerhaftes Verbot.

An diesem See im Berchtesgadener Land gilt ein ganzjähriges, absolutes Befahrungsverbot, welches SUP Boards miteinschließt.

Lechmündung in den Forggensee:

Dauerhaftes Verbot.

Vom Wasserkraftwerk Horn bis zum Mündungsgebiet im Forggensee besteht ein ganzjähriges Befahrungsverbot. Der Forggensee liegt bei Füssen im Allgäu unterhalb der weltbekannten Königsschlösser (Neuschwanstein).

Pegnitz:

Dauerhaftes Verbot auf Teilstrecken:

Dieser sehr schöne Fluss ist auf dem Abschnitt zwischen Neuhaus und Hohenstadt (südlich von Bayreuth) seit 2017 komplett für SUP Boards gesperrt.

Rottach-Speicher:

Dauerhaftes Befahrungsverbot der Nord-Ost-Seite.

Der Rottach-Speicher liegt südöstlich von Kempten und ist auf der Nord-Ost-Seite aus Naturschutzgründen ganzjährig unter anderem für SUP Boards gesperrt.

Schleichbach bzw. Riedener Bach:

Dauerhaftes Verbot.

Dieser kleine Bach fließt in den Forggensee bei Füssen im Allgäu und ist im Mündungsgebiet unter anderen für SUP Boards ganzjährig gesperrt. Gründe hierfür liegen im Naturschutz.

Speichersee bei München:

Dauerhaftes Befahrungsverbot. Da dieser See ein besonders schützenswertes Vogelgewässer ist, darf man sein SUP Board hier leider niemals benutzen.

Starnberger See:

(noch) freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.

Der Starnberger See gehört mit dem Chiemsee und dem Ammersee zu einem der europaweit wichtigsten Rückzugsplätze für zahlreiche Vogelarten. Auf diesen Seen sammeln sich im Winter bis zu 20.000 Wasservögel zur Winterruhe.

Deshalb besteht eine freiwillige Vereinbarung der Wassersportler diese Winterruhe im genannten Zeitraum und auf dem gesamten Starnberger See zu respektieren.

Bitte halte auch du dich an diese freiwillige Vereinbarung, damit nicht noch mehr verbindliche Verbote eingeführt werden müssen!

Tiroler Ache (Mündungsgebiet Chiemsee):

Dauerhaftes Verbot.

Vom „Almfischer“ bis zur Mündung in den Chiemsee herrscht in diesem Natur- und Vogelschutzgebiet ein ganzjähriges und absolutes Befahrungsverbot für alle Wasserfahrzeuge.

Waginger- / Tachinger See:

Vorrübergehendes Verbot vom 1. 11. bis 30. 04.

Wir wurden darauf hingewiesen, dass laut dem Landratsamts Traunstein, Untere Verkehrsbehörde, das Stand-Upp Paddling auf dem Waginger bzw. Tachinger See aus sicherheitsrechtlichen Gründen nur während der Sommersaison vom 1. Mai bis 31. Oktober erlaubt ist.

Wiesent:

Dauerhaftes Verbot.

Auf diesem Fließgewässer südwestlich von Bayreuth gilt laut Naturschutzbehörde ein ganzjähriges Fahrverbot für SUP Boards. Für Kanus und Kajaks gibt es aber Tages-Karten (Kontingente).


SUP Verbote in Berlin


Spree:

Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.

Der Flussabschnitt von der Oberbaumbrücke bis zum Kanzleramtssteg von km 14,1 bis km 20,7 ist für SUP Boards und andere private Wasserfahrzeuge ganzjährig gesperrt.

SUP Verbote in Brandenburg

Labüskesee:

Dauerhaftes Verbot.

Dieser kleine See nordöstlich von Templin ist ganzjährig für SUP Boards gesperrt.

Spreewald (Lehde):

Zeitlich begrenztes Befahrungsverbot von 11 bis 17 Uhr.

Einige sogenannte „Fliesse“ in Lehde bei Lübbenau sind in der genannten Zeit für Sportboote gesperrt. Zu Sportbooten gehören laut Regelung aber alle Wasserfahrzeuge außer den bekannten Spreewald-Kähnen…also auch SUP Boards.

Stepenitz (Elbe):

Vorübergehendes Verbot vom 15.03. bis 15.06.

Der Abschnitt von Wolfshagen bis Perleberg ist im genannten Zeitraum gesperrt und das Befahren ist in der übrigen Zeit nur ab einem Mindestpegel (Wolfhagen) von 50 cm stromabwärts erlaubt. Außerdem besteht ein Uferbetretungsverbot mit Ausnahmen von wenigen gekennzeichneten Stellen.


SUP Verbote in Bremen


Keine Verbote bekannt


SUP Verbote in Hamburg


Hamburger Hafen

Dauerhaftes Verbot.

Seit dem Sommer 2019 ist im gesamten Hamburger Hafen, dazu zählt auch die Speicherstadt und die Hafencity, das Stand-Up-Paddling komplett verboten. Auch die Elbe von Oortkaten bis Rissen darf nicht mehr befahren werden.

Hier ein Zitat von der Homepage der „Hamburger Port Authority“:

Per zehnter Verordnung zur Änderung der Hafenverkehrsordnung ist das „Stand-Up-Paddling“ im Hamburger Hafen mit Ausnahme der Randgebiete untersagt worden: Die Aufnahme eines Verbotes des Stehpaddeln bzw. „Stand-Up-Paddlings“ in dem strömungsoffenen Bereich des Hamburger Hafens ist zum Schutz für Leben und Gesundheit geboten, zumal diese Sportart auf vielen Gewässern innerhalb Hamburgs problem- und gefahrlos betrieben werden kann.

Neuengammer Durchstich

Vorübergehendes Verbot vom 15.4 bis 15.6.

Der Neuengammer Durchstich ist im genannten Zeitraum aufgrund der Brutzeit von Wasservögeln komplett gesperrt.


SUP Verbote in Hessen


Marbach-Stausee (temporär)

Vorübergehendes Verbot.

Der Marbacher Stausee ist zur Zeit wegen aktueller Corona-Beschränkungen auf unbestimmte Zeit komplett gesperrt.


SUP Verbote in Mecklenburg-Vorpommern


Biosphären-Reservat Schaalsee (Schaalsee, Lankower See, Neuenkirchener See, Röggelinsee und Mechower See):

Dauerhaftes Verbot.

Das gesamte Biosphärenreservat Schaalsee, westlich von Schwerin, ist aufgrund seiner einmaligen Flora und Fauna aus Naturschutzgründen ganzjährig und dauerhaft für jegliche Nutzung gesperrt.

Stepenitz (Trave):

Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.

Zwischen Rodenberg und der Mündung in den Dassower See besteht auf der Mecklenburgischen Stepenitz (Trave) ein ganzjähriges Befahrungsverbot.

Sude:

Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.

Die Sude ist ab der Straßenbrücke Besitz bis Boitzenburg (Mündung in die Elbe) ganzjährig gesperrt.


SUP Verbote Niedersachsen


Ahlener Randkanal (Dahlemersee, Halemersee und Flögelner-See):

Dauerhaftes Verbot.

Auf dem Ahlener Randkanal und den umliegenden Seen, nordöstlich von Bremerhaven, gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot für alle Wassersportler.

Allerkanal:

Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.

Zwischen km 1,5 und km 5,5 darf der Allerkanal (nordwestlich von Wolfsburg) ganzjährig nicht befahren werden. Außerdem besteht ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot zwischen km 16,1 und km 19,4.

Altwarmbüchener See (Hannover):

Stand-Up-Paddling ist hier genehmigungspflichtig.

Die ortsansässigen Segel-, Yacht und Surfschulen sind mit der See Aufsicht und der Kontrolle beauftragt. Die notwendige Genehmigung kannst du bei diesen Stellen aber auch kurzfristig und unkompliziert bekommen.

Baggersee Totglüsinger SV

Dauerhaftes Verbot.

Dieser Baggersee, südwestlich von Hamburg, ist Privatbesitz des Totglüsinger SV und die Nutzung ist Vereinsmitgliedern vorbehalten.

Hufeisensee (Hannover):

Dauerhaftes Verbot.

An diesem Badesee bei Hannover ist die Nutzung von „privaten Wasserfahrzeugen“ ganzjährig untersagt…dazu gehören selbstverständlich auch SUP Boards.

Hunte:

Zeitlich begrenztes Befahrungsverbot.

Auf der Hunte südlich von Oldenburg bestehen zeitliche begrenzte Verbote. Weitere Details konnte ich leider (noch) nicht in Erfahrung bringen.

Lühe (Aue):

Dauerhaftes Verbot.

Dieser Tidefluss im Landkreis Stade (westlich von Hamburg) ist von der Quelle bis Horneburg (km 17,8) ganzjährig gesperrt.

Lutter (inkl. Schmalwasser und Ahrbeck):

Dauerhaftes Verbot.

Auf der Lutter und ihren Nebenflüssen Schmalwasser und Ahrbeck, nordöstlich von Celle, gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot.

Maschsee (Hannover):

Dauerhaftes Verbot.

Zur Saison 2017 wurde die „Maschsee-Ordnung“ angepasst und aufblasbare „Stand-Up-Paddling“ Boards aufgrund ihrer Bauart den „Windsurfern“ zugeordnet. Aufblasbare SUP Boards (iSUPs) werden seitdem nicht mehr zugelassen und alle bisher erteilten Genehmigungen wurden zurückgezogen.

Hardboards scheinen davon aber nicht betroffen zu sein… ein absolut kurioser Zustand, den es wohl so nur in Deutschland geben kann!

Mühlenteich:

Dauerhaftes Verbot.

Der Mühlenteich bei Buchholz ist in Privatbesitz und seit 2020 für jeglichen Wassersport gesperrt.

Steinhuder Meer:

Vorübergehendes Verbot vom 1.11. bis 19.03.

Auf dem Steinhuder Meer bei Hannover gilt ein „Winterfahrverbot“ im genannten Zeitraum. In der übrigen Zeit ist das Befahren zwar erlaubt, es besteht aber ein Uferbetretungsverbot außer an den gekennzeichneten Anlegestellen. Außerdem gibt es Bereiche, die mit Bojen ganzjährig abgesperrt sind.


SUP Verbote in Nordrhein-Westfalen (NRW)


Halterner See:

Dauerhaftes Verbot.

Dieser idyllisch und ruhig gelegene See, südlich von Dülmen, ist mittlerweile ganzjährig für SUP Boards gesperrt. Bis 2017 konnte man den See noch mit einer Erlaubnis-Plakette befahren.

Lippe:

Dauerhaftes Verbot.

Von der Brücke am Lippeschlößchen ist das Befahren bis zur Mündung in den Rhein (bei Wesel) verboten.

Zülpicher See:

Begrenzter Zugang zum See.

Am nordwestlich von Euskirchen gelegenen Zülpicher See ist der Zugang zum Wasser grundsätzlich nur von „Freizeitanlagen“ aus erlaubt. Diese Freizeitanlagen sind neben einem Freibad ein ortsansässiger Windsurfverein.

Man muss also entweder Mitglied im Verein sein, oder Eintritt für das Freibad bezahlen, um sein SUP Board ans Wasser zu bringen. Versucht man es an anderer Stelle, riskiert man ein Bußgeld von bis zu 500 €. Sehr große Schilder am Ufer sprechen hier eine unmissverständliche Sprache.


SUP Verbote in Rheinland-Pfalz


Altrheinschlute Mannheim (Ballauf-Wilhelmswörth):

Dauerhaftes Verbot.

Die Altrheinschlute, nordwestlich von Mannheim, gehört zum Naturschutzgebiet „Ballauf-Wilhelmswörth“. Hier gilt ein striktes und ganzjähriges Befahrungsverbot.

SUP Verbote im Saarland

Bisher keine Verbote bekannt.

SUP Verbote in Sachsen

Leipzig:

Absolutes und dauerhaftes Befahrungsverbot für das Palmengartenwehr und das Teilungswehr Großzschocher.

Diese Wehranlagen dürfen ganzjährig aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden… es besteht Lebensgefahr!

Talsperre Klingenberg:

Dauerhaftes Verbot.

Die Talsperre Klingenberg westlich von Eisenach dient der Trinkwasserversorgung der Stadt Dresden. Sämtliche Nutzung ist hier dementsprechend ganzjährig verboten.


SUP Verbote in Sachsen-Anhalt


Halberstädter See:

Dauerhaftes Verbot.

An diesem beliebten Badesee im Harz, südwestlich von Magdeburg, gilt leider ein ganzjähriges Befahrungsverbot für SUP Boards.


SUP Verbote in Schleswig-Holstein


Ahrensee:

Dauerhaftes Verbot.

Auf dem Ahrensee, westlich von Kiel, gilt leider ein ganzjähriges Befahrungsverbot für Kanuten und SUP Boards.

Alster:

Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.

Auf den ersten Kilometern von der Quelle bis nach Naherfurth (km 12,1) fließt die Alster durch ein Naturschutzgebiet. Deshalb ist das Befahren ganzjährig erst ab km 12,1 erlaubt.

Arenholzer See:

Dauerhaftes Verbot.

Am Arenholzer See, nordwestlich der Stadt Schleswig, ist das Befahren mit sämtlichen Wasserfahrzeugen ganzjährig untersagt. Der See ist in Privatbesitz.

Behlendorfer See:

Dauerhaftes Verbot.

Der Behlendorfer See, südlich von Lübeck, ist ein gepachtetes Gewässer des ASV Lübeck, die Nutzung ist deshalb den Vereinsmitgliedern vorbehalten.

Bille:

Unterschiedliche Regelungen und Verbote auf den Teilabschnitten.

Das Befahren der Bille zwischen der Grander Mühle und dem Reinbeker Mühlenteich ist vom 01.03. bis 15.08. verboten. Vom 16.08. bis 28.02. ist das Befahren erlaubt, sofern die Pegelmarke an der Grander Mühle Grün anzeigt und über 39 cm liegt.

Dassower See:

Dauerhaftes Verbot.

Der wunderschöne Dassower See ist leider ganzjährig gesperrt. Man liest aber immer wieder von der Möglichkeit sich eine Sondergenehmigung einzuholen, leider konnte ich bis dato nicht in Erfahrungen bringen wo man eine dieser Genehmigungen bekommt!

Garrensee:

Dauerhaftes Verbot.

Der Garrensee, östlich von Ratzeburg, gehört zum Naturschutzgebiet „Salemer Moor“. Das Befahren ist hier aus Naturschutzgründen ganzjährig verboten.

Goldensee:

Der Goldensee, zwischen Ratzeburg und Gadebusch, gehört zum Biosphärenreservat Schaalsee und ist dementsprechend für jegliche Nutzung ganzjährig gesperrt.

Großensee:

Dauerhaftes Verbot.

Der Größen see, nordöstlich von Hamburg, liegt zwar in Schleswig-Holstein, gehört aber der Stadt Hamburg und diente früher als Trinkwasserreservoir. Sämtliche Nutzung der Wasserfläche ist ganzjährig untersagt.

Großer Segeberger See:

Befahrung nur mit Nutzerlizenz.

Für das Befahren des Großen Sees in Bad Segeberg benötigt man eine Nutzerlizenz. Diese muss sichtbar getragen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Die Lizenz bekommt man bei der Firma „Gummi Hamann“ in der Bahnhofstraße in Bad Segeberg.

Hemmelsdorfer See:

Dauerhafte Befahrungsverbote auf Teilabschnitten.

Auf dem Hemmelsdorfer See nordöstlich von Lübeck besteht ein ganzjähriges Befahrungsverbot an der Nordspitze des Sees und auf der Aalbek oberhalb der B 76. Der restliche See darf ohne Einschränkung befahren werden.

Lütjensee:

Dauerhaftes Verbot.

Der Lütjen-See, südlich von Bad Oldesloe, ist in Privatbesitz und darf nur mit den vor Ort gemieteten SUP Boards befahren werden.

Lustsee:

Dauerhaftes Verbot.

Auf diesem kleinen See bei Langwedel besteht ein ganzjähriges SUP Verbot.

Mechower See:

Dauerhaftes Verbot.

Der Mechower See, zwischen Ratzeburg und Gadebusch, gehört ebenfalls zum Biosphärenreservat Schaalsee und ist dementsprechend für jegliche Nutzung ganzjährig gesperrt.

Trave:

Uferbetretungsverbot.

Es gibt an der Trave lediglich zwei Uferbetretungsverbote: zum einen zwischen km 41,6 und km 47 (Dummersdorfer Ufer) und zum anderen bei km 44 bis km 49 (südl. Priwall-Ufer). Ansonsten ist die Trave ein perfektes Gewässer für ausgedehnte Flusswanderung mit dem SUP Board.

Warder-See:

Dauerhaftes Verbot.

Auf dem Warder See, südöstlich von Kiel, sind SUP Boards ganzjährig verboten.

Wilstedter See bzw. „Costa Kiesa“:

Dauerhaftes Verbot.

An diesem See nördlich von Hamburg ist das Befahren mit SUP Boards dauerhaft und das ganze Jahr über untersagt.


SUP Verbote in Thüringen


Bisher keine Verbote gemeldet.



Fazit

Wie du siehst gibt es mittlerweile eine ganze Menge von Einschränkungen und Verboten für SUP Boards. Diese ändern sich ständig und deshalb ist es kaum möglich eine wirklich vollständige Liste mit SUP Verboten zu erstellen. Trotzdem habe ich mir große Mühe gegeben, dir einen guten Überblick über die momentane Lage in den einzelnen Bundesländern zu bieten.


Solltest du Fehler entdeckt haben oder weitere Verbote kennen bzw. in dieser Liste vermissen, kannst du mir sehr gerne einen Kommentar hinterlassen. Ich werde diesen Artikel von Zeit zu Zeit erweitern bzw. aktualisieren.

Jeder von uns Stand-Up-Paddlern kann durch vorbildliches und regelkonformes Verhalten am und auf dem Wasser ein Stück dazu beitragen, dass nicht noch mehr Verbote und Einschränkungen dazu kommen. Halte dich also bitte immer an die Regeln des jeweiligen Gewässers und hilf dadurch mit, möglichst viele SUP Reviere für unseren Lieblingssport zu erhalten. Also los aufs Wasser und viel Spaß beim Paddeln!



diesen Beitrag habe ich gefunden auf der Website www.stand-up-paddling.org

2.566 Ansichten1 Kommentar

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1 Comment


max
Mar 02, 2021

Hey!

Vielen Dank fürs Teilen unseren Artikels! ;-)


Beste Grüße,

Max von stand-up-paddlin.org

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