Ganz emotionslos mal die Fakten zusammengefaßt:
Bayern
Nachdem die Corona-Maßnahmen in Bayern bereits seit November laufend verschärft wurden, ist seit 16. Dezember ein neuer Lockdown mit strikten Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Geregelt wird er durch die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV). Das Verlassen des Hauses ist demnach nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre, die zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr das Verlassen des Hauses noch strenger regelt.
Individualsportarten im Freien zählen tagsüber zu den triftigen Gründen, bei denen das Haus verlassen werden darf. Damit bleibt das Wandern, Bergsteigen und Skitourengehen zumindest tagsüber auch weiterhin erlaubt. Es darf jedoch nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstands, oder mit Angehörigen eines weiteren Hausstands betrieben werden, solange eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.
Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nachts ist es nicht erlaubt, das Haus zum Ausüben von Sport zu verlassen.
Andere Sicherheits- und Hygienebestimmungen, wie zum Beispiel das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo es notwendig ist, sind auch weiterhin gültig.
Nicht geregelt sind in der derzeit geltenden Fassung private Reisen oder Tagesausflüge in die Berge. Somit sind sie nicht verboten, solange die geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Der Freistaat und die Bundesregierung appellieren aber, generell auf nicht notwendige private Reisen oder auf tagestouristische Ausflüge zu verzichten.
Wie die Süddeutsche Zeitung und mehrere weitere deutschsprachige Medien berichten, haben sich Bund und Länder zudem am 5. Januar auf eine Einschränkung des Bewegungsradius in Corona-Hotspots geeinigt.
Demnach soll in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden. Über diesen Radius hinaus dürfe man nur bei Vorliegen von triftigen Gründen reisen. Tagestouristische Ausflüge würden explizit nicht dazu zählen.
Die Einschränkung des Bewegungsradius wird voraussichtlich am 11. Januar in Kraft treten. Alle anderen Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten vorerst bis 10. Januar 2021. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen mindestens bis zum 31. Januar wurde aber ebenfalls bereits angekündigt.
Österreich
In Österreich sind derzeit die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung und die 2. COVID-19 Notmaßnahmen-Verordnung in Kraft. Letztere Regelung beinhaltet ganztägige Ausgangsbeschränkungen, die ähnlich wie in Bayern das Verlassen des Hauses nur aus triftigen Gründen erlauben.
Der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und physischen Erholung zählt auch in Österreich zu den triftigen Gründen, aus denen das Haus verlassen werden darf. Damit bleibt das Wandern und Bergsteigen - ebenso wie Ski- und Schneeschuhtouren weiterhin erlaubt.
Der ÖAV hat die Vorgaben noch weiter präzisiert. Laut Website des ÖAV sei Individual- und Freizeitsport draußen alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einzelnen Bezugspersonen aus einem anderen Haushalt erlaubt. Der ÖAV empfehle zudem Sport und Bewegung im Freien.
Bergsport in Corona-Zeiten: Das sagt der DAV
Während des Frühlings-Lockdowns hatte der DAV geraten, aus Rücksicht auf Einsatzkräfte auf Touren in die Berge zu verzichten. Das ist dieses Mal aber nicht der Fall.
„Wir werden niemandem vom Ausflug in die Berge abraten. Die Leute sollen sich aber bewusst sein, was sie tun und sich möglichst zurückhaltend und im eigenen Umfeld bewegen“, sagt Thomas Bucher, Pressesprecher des DAV, auf Anfrage des Bergsteigers.
In einer Presseaussendung vom 16. Dezember hat der DAV seine Position noch einmal bekräftigt. "Bergsport an der frischen Luft ist auch in der aktuellen Situation erlaubt – und sinnvoll, weil er die physischen und psychischen Abwehrkräfte stärkt", heißt es in der Aussendung.
Der DAV-Präsident Josef Klenner mahne aber zur Besonnenheit: "Die Bergsportgemeinde muss ihren Anteil zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Dabei kommt es jetzt auf jede einzelne Bergsportlerin und jeden einzelnen Bergsportler an."
Klenner appelliere daher an alle Bergsportler, in den Bergen Abstand zu halten, die Touren vernünftig zu planen und deutlich unter der Leistungsgrenze zu bleiben. Hotspots sollten vermieden und auf Touren im Zweifelsfall auch einmal verzichtet werden.
Auf seiner Website hat der DAV acht grundsätzliche Empfehlungen zur Ausübung von Bergsport in Coronazeiten aufgestellt:
Nur gesund in die Berge
Bergsport nur in erlaubten Gruppengrößen betreiben
Vorsicht bei Grenzübertritten
Abstand halten, wenn kein Mindestabstand möglich ist, Mund-Nasen-Schutz verwenden
Gewohnte Berg-Rituale (Händeschütteln, Umarmungen, etc.) unterlassen
Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
Bei Fahrgemeinschaften die zugelassene Personanzahl beachten, wenn gering frequentiert die Anreise mit ÖPNV bevorzugen
Im Notfall nach den üblichen Erste-Hilfe-Regeln vorgehen und Mund-Nasen-Schutz verwenden
Darf ich über die Grenze?
Der Grenzübertritt - zum Beispiel von Deutschland nach Österreich - ist grundsätzlich auch weiterhin erlaubt. Da nahezu ganz Österreich jedoch vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt wurde, muss beim Grenzübertritt insbesondere die Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) beachtet werden.
Wer seit 1. Dezember die Grenze nach Österreich ohne triftigen Grund übertritt und sich länger als 24 Stunden dort aufhält, muss bei der Rückkehr nach Deutschland eine 10-tägige Quarantäne antreten und eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ein tagestouristischer Ausflug (z.B. für eine Wander-, Berg- oder Skitour) zählt nicht zu diesen triftigen Gründen. Die EQV gilt aktuell bis zum 2. Februar 2021.
Auch bei der Einreise nach Österreich sind mehrere Quarantänebestimmungen, die in Österreich in der COVID-19 Einreiseverordnung geregelt werden, zu beachten. Wer aus Deutschland nach Österreich einreisen möchte, muss aktuell eine 10-tägige Quarantäne antreten. Eine Novellierung der österreichischen Einreiseverordnung ist für den 11. Januar 2021 geplant.
Was ist beim Klettern, Bouldern oder auf Klettersteigen zu beachten?
Auch das Klettern und Bouldern sowie das Klettersteigen außerhalb von Kletterhallen zählt – grob genommen – zum Individualsport im Freien und ist demnach weiterhin erlaubt. Hier sind jedoch dieselben Regelungen gültig wie auch beim Wandern und beim Bergsteigen.
Die jeweiligen Sicherheitsabstände müssen sowohl in Bayern als auch in Österreich eingehalten werden. Zudem ist es ratsam, nur mit geschlossenen Handschuhen zu klettern, sich nicht ins Gesicht zu fassen und sowohl vor als auch nach der Klettertour die Hände zu desinfizieren. Über die Griffe könnte ein Ansteckungsrisiko bestehen.
Ist ein Klettersteig oder ein Klettergarten von Seiten der Betreiber gesperrt, ist das Klettern selbstverständlich nicht erlaubt.
Kletter- und Boulderhallen haben in Bayern seit dem 2. November und in Österreich seit dem 3. November bis auf weiteres geschlossen.
Haben Hütten geöffnet?
Als Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mussten Hütten ihren Betrieb mit den neuen Maßnahmen sowohl in Deutschland als auch in Österreich einstellen. Ob die Beherbergungsbetriebe mit Ablauf der aktuellen Verordnungen in Deutschland am 10. Januar bzw. in Österreich am 6. Januar wieder öffnen dürfen, ist aktuell noch unklar.
Bereits vor Verschärfung der Maßnahmen kündigten mehrere DAV-Hütten an, ihre Winterräume aufgrund des hohen Infektionsrisikos im Winter 2020/2021 versperrt zu lassen. Auf ÖAV-Hütten ist die Nutzung des Winterraumes zum aktuellen Zeitpunkt nur im Notfall möglich. Teils seien die Hütten unversperrt, teils werde ein Sektionsschlüssel benötigt.
Winter in den Bergen: Rücksicht ist gefordert
Wandern, Klettern und Bergsteigen ist also – unter Einschränkungen – weiterhin möglich und nicht per se verboten. Auch Skitouren bleiben erlaubt. Ob es in solchen Zeiten auch sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden.
Wer in den Bergen unterwegs ist, sollte auf jeden Fall mit Vorsicht und Zurückhaltung wandern und sich im Zweifelsfall an die Empfehlungen der jeweiligen Alpenvereine halten. Mit einem Ansteckungsrisiko ist zu rechnen und es gilt, das Unfallrisiko aus Rücksicht auf die Einsatzkräfte so gering wie möglich zu halten.
Auch abseits der gesundheitlichen Aspekte gibt es in diesem Winter Dinge zu beachten. So warnten etwa der Österreichische Alpenverein und der Dachverband Jagd Österreich kürzlich in einer Presseaussendung vor dem steigenden Druck von Bergsportlern auf sensible Ökosysteme, wie den Lebensraum von Wildtieren. Vor allem im Winter könne unbedarftes Handeln von Bergsportlern für die Wildtiere tödlich enden.
Die beiden Organisationen empfehlen Bergsportlern, sich zum Schutz der Wildtiere möglichst rücksichtsvoll zu verhalten. "Skitourengeher und Schneeschuhwanderer sollten daher vorausschauend planen und möglichst nur zur Tageszeit und auf allgemein üblichen oder markierten Routen unterwegs sein", wird ÖAV-Präsident Andreas Ermacora in der Aussendung zitiert.
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